"Tierquälerei" auf dem Ölfeld (1904)
Im Archiv des Landkreises Celle befindet sich eine aufschlussreiche Akte (A 432 Nr. 23) vom Anfang des vorigen Jahrhunderts, in welcher die durch die Erdölindustrie verursachten schlechten Wegeverhältnisse in Wietze beklagt werden. Konkret geht es um den Zustand des damals noch unbefestigten „Weges zum Achterbüh“, dem späteren „Schwarzen Weg“, im Bereich des heutigen Erdölmuseums. Als eines Tages dort ein Pferd bei der Abfuhr des Erdöls im Morast steckenbleibt und verendet, ergeht eine Aufforderung seitens des Königlichen Landrates in Celle, innerhalb von zwei Wochen Maßnahmen zu ergreifen, um vergleichbare Vorkommnisse künftig auszuschließen. Durch eine landrätliche Verfügung vom November 1905 und einen Beschluss der Wegepolizeibehörde wurde schließlich die uneinsichtige politische Gemeinde angewiesen, den öffentlich genutzten Weg partiell zu befestigen. Diese bestritt zunächst ihre Finanzierungspflicht, da der Weg der Realgemeinde (d. h. nur bestimmten Nutzungsberechtigten) gehöre. Mit dem Ausbau in Form einer Pflasterung wurde dann aber im Juli 1906 begonnen.
Der Vorgang ist auch deshalb bemerkenswert, weil der Tierschutz in der damaligen Zeit noch in den Kinderschuhen steckte.
Im Folgenden sei der genaue Wortlaut des Schreibens vom Dezember 1904 wiedergegeben:
Der Landr[at]
An
1) die Matschappy tot Exploitatie | van Oliebronnen | in | Hannover-Waldhausen
2) die Hannover-Westfälischen | Erdoelwerke | in | Hannover
3) die Gewerkschaft Hansa | in | Wietze
4) Hofbesitzer Hl. [= Herr] Lüßmann
5) " " Wallmann
6) " Fritz Meinheit
7) " " Hermann Meinheit
8) " Fuhrunternehmer Urban – Celle.
9) " Fuhrunternehmer Welker – Steinförde
Celle, den 2. Decbr. 1904.
Der Abfuhrweg, welcher die | Oelgewinnungsplätze der
1) Maatschappy tot Exploitatie van Oliebronnen,
2) Hannover Westfälischen | Erdoelwerke,
3) Gewerkschaft Hansa,
mit der Landstraße von Wietze | nach Hornbostel verbindet, | und zwischen den Grundstücken | der Besitzer Lüßmann, Wallmann, | Meinheit (Fritz), Meinheit (Her- | mann) hindurchführt, befindet | sich in einem so schlechten Zustan- | de, daß sich ohne das erlaubte | Maß übersteigende Anstren- | gung der Zugpferde eine | Abfuhr des gewonnenen Oels | auf diesem Wege nicht län- | ger ermöglichen läßt.
Erst kürzlich ist auf dem | bezeichneten Wege ein Pferd | des Fuhrunternehmers Welker | in Steinförde vor einem | abzufahrenden beladenen | Wagen zusammengebrochen und verendet. [2] Eine derartige Tierquälerei | kann ich polizeilich nicht länger | dulden und werde ich entspre- | chende Maßregeln treffen, | wenn eine genügende Instand- | setzung dieses Weges nicht | erfolgen sollte.
Ich empfehle daher den vor- | bezeichneten Werken u. Grundbesitzern, sowie | auch den Fuhrunternehmern | Urban in Celle und Welker | in Steinförde, welche letztere | vorzugsweise den Weg mit | ihren Gespannen befahren, | auf gemeinsame Kosten, den | fraglichen Weg, etwa durch | Legung eines Knüppeldam- | mes, | oder in sonst geeigneter Weise | für Lastfuhrwerke befahrbar | zu machen und zwar läng- | stens innerhalb 14 Tagen. |
Der Bezirksgendarm ist an- | gewiesen, nach dieser Zeit | auf diesem Wege nach vorkommenden Tierquäle- | reien zur Strafanzeige [3] zu bringen, bezw. die Abfuhr | überladener Wagen durch | eine ungenügende Anzahl | Zugtiere, zu verhindern.
Der Landr[at].
Abschriftl.
dem Hl. Gendarm Müller | in | Wietze
mit dem Auftrage, nach Ver- | lauf der vorgesetzten Frist zu | berichten, ob der bezeichnete | Weg in einen für Lastfuhren | geeigneten Zustand versetzt | worden ist.
Eventuell haben Sie darauf | zu achten, daß bei der Ab- | fuhr des gewonnenen Oeles | Tierquälereien vermieden | werden und vorkommenden | Falles Anzeige zu erstatten.
Der Landr.
